Juristisches Wörterbuch

Fremdenfeindlichkeit

Hass oder Feindseligkeit gegenüber Ausländern; Es ist im Allgemeinen eine Folge eines Überschusses an Nationalismus (V.). Diese in der Neuzeit verstärkte Haltung bricht die menschliche Solidarität, deber Imperativ abgeleitet von seiner Einheit, oder zumindest von der capacidad alle Völker und Rassen zu verstehen und zu reproduzieren. Diese primitive Stellung findet sich bei fast allen Völkern der Antike, sogar in der griechischen Kultur; seit Sparta die strikt anwendete Xenelasie (v.), oder Verbot von Ausländern, die ihr Land betreten Bereich. Auch Lykurg selbst widersetzte sich in Lacedaemon dem Eintritt von Ausländern, die sie als verdächtig betrachten.

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