Juristisches Wörterbuch

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Die Erwähnung von Gesetzen , Doktrinen , Autoritäten oder anderen Instrumenten, die angeblich das Gesagte oder Erwähnte beweisen sollen. I. Die Aussage von Zeugen oder des Angeklagten in der Zusammenfassung eines Strafverfahrens über bestimmte Personen, die bei dem untersuchten Ereignis anwesend waren oder über Kenntnisse verfügen , die für die Untersuchung relevant sind.

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